Da die Jugendstrafe vorrangig den Charakter einer Erziehungsstrafe hat, ist es Aufgabe des Jugendstrafvollzugs, eine wirkungsvolle Nacherziehung durchzuführen und eine positive Persönlichkeitsentwicklung der jungen Gefangenen zu fördern.

Rechtsgrundlage hierfür sind im wesentlichen § 92 JGG und das Jugendstrafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen.

Deshalb versteht sich die JVA Iserlohn in erster Linie als Schul- und Ausbildungsanstalt. Wir versuchen die teilweise eklatanten Defizite im beruflichen und schulischen Bildungsbereich sowie im Sozialverhalten auszugleichen. Besondere Aufmerksamkeit legen wir auf den Aufbau tragfähiger und verbindlicher sozialer Beziehungen und einer sinnvollen Freizeitgestaltung. Entsprechend bieten wir ein differenziertes Angebot schulischer und beruflicher Bildungsmaßnahmen, ein breites Betreuungs- und Erziehungsangebot durch besonders geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Wohngruppen, Gesprächs- und Therapiegruppen und ein vielfältiges Angebot zur Sport- und Freizeitgestaltung.

Weiterhin legen wir Wert auf eine funktionierende Versorgung und Verwaltung der Inhaftierten.