Das Ziel des Vollzuges ist es, dass Gefangene in Zukunft ein straffreies Leben in sozialer Verantwortung führen können. Gleichzeitig soll die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten geschützt werden.

Dieser gesetzliche Auftrag und die Ziele des Strafvollzugs sind im Strafvollzugsgesetz (StVollzG) festgeschrieben.
Diesem Auftrag fühlen sich Bedienstete unterschiedlicher Laufbahnen und Fachrichtungen in der Justizvollzugsanstalt verpflichtet.