Wenn im jeweiligen Einzelfall die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie verschiedene Rechte.
Einzelheiten ergeben sich aus den §§ 5, 37 bis 40, 42 bis 44 JVollzDSG NRW und - soweit die Datenverarbeitung nicht der Strafverfolgung, Strafvollstreckung oder Gefahrenabwehr dienst - aus Artikel 15 - 18, 20 und 21 DSGVO.