Die Zuständigkeit richtet sich grundsätzlich nach dem Vollstreckungsplan für das Land Nordrhein-Westfalen.

Weibliche Jugendliche und Heranwachsende im Bereich Untersuchungshaft sowie Strafhaft (geschlossener Vollzug):

Oberlandesgerichte
Hamm, Düsseldorf, Köln NRW-weit

Für weibliche Jugendliche und Heranwachsende im Bereich Strafhaft - offener Vollzug - ist die JVA Bielefeld-Senne zuständig.


Erwachsene weibliche Verurteilte, die sich nicht auf freiem Fuß befinden sowie
erwachsene weibliche Verurteilte, die sich auf freinem Fuß befinden, einschließlich Ersatzfreiheitsstrafe (offener Vollzug):

OberlandesgerichtLandgerichtsbezirkAmtsgericht
Düsseldorf Wuppertal Wuppertal, Remscheid, Solingen, Mettmann, Velbert


Erwachsene weibliche Verurteilte, die sich nicht auf freiem Fuß befinden:

OberlandesgerichtLandgerichtsbezirkAmtsgericht
Hamm Arnsberg Arnsberg, Menden, Soest, Werl, Brilon, Marsberg, Medebach, Meschede, Schmallenberg, Warstein


Erwachsene weibliche verurteilte, die sich nicht auf freiem Fuß befinden:

OberlandesgerichtLandgerichtsbezirkAmtsgericht
Hamm Dortmund Dortmund, Unna, Lünen, Kamen, Hamm, Castrop-Rauxel


Erwachsene weibliche Verurteilte, die sich nicht auf freiem Fuß befinden:

OberlandesgerichtLandgerichtsbezirkAmtsgericht
Hamm Bochum Bochum, Herne, Herne-Wanne, Recklinghausen, Witten


Erwachsene weibliche Verurteilte, die sich nicht auf freiem Fuß befinden:

OberlandesgerichtLandgerichtsbezirkAmtsgericht
Hamm Hagen Hagen, Iserlohn, Altena, Lüdenscheid, Meinerzhagen, Plettenberg, Schwelm, Schwerte, Wetter

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