Sie dürfen bei jedem Besuch mitbringen:

Briefmarken für 10 Standardbriefe.

Im Laufe des Vollzugs dürfen Sie dem Gefangenen ohne besondere Genehmigung als Erstausstattung folgende Gegenstände zum Besuch mitbringen:

  • 1 Puzzle (nicht 3D, originalverpackt)
  • 3 Spiele oder 1 Spielesammlung (originalverpackt)
  • 1 Armbanduhr (bis zu einem Wert von ca. 50 €)
  • 1 Nagelknipser (ohne Nagelpfeile)
  • 1 Kaffeetasse
  • 10 Familienfotos
  • 1 Fahne bis zu einer Größe von ca. 100cm x 150cm
  • 2 Poster bis zu einer Größe von ca. 100cm x 150cm
  • 1 Flachbildschirm-/Fernsehgerät (max. 22 Zoll, bis zu einem Wert von ca. 300 €, ohne weitere Multifunktionalität, wie z.B. SD-Karten-Slot)
  • 1 Musik-Player ohne abnehmbare Lautsprecher bis zu einem Wert von 150 €
  • 1 Radiowecker
  • 1 Gameboy mit max. 5 Spielen (kein Nintendo DS)
  • 1 Kartenspiel


Welche Privatkleidung mitgebracht werden darf, entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle:

ArtUntersuchungshaft mit PrivatkleidungStrafhaft bzw. Untersuchungshaft
Jogger 2 1
T-Shirt 5 3
Turnhose 1 1
Unterhose 5 0
Socken (Paar) 5 0
Jeans 2 0
Pullover 2 1
Jacke 1 0
Büstenhalter (ohne Metallbügel) 5 5

Der Tausch der Bekleidung hat beim  Besuch als komplettes Paket stattzufinden.  
Sie dürfen keine Tonträger mitbringen.
Außerhalb des Besuches können keine Gegenstände angenommen werden.
Minderjährige Besucher benötigen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Ein Musterschreiben finden Sie im Anhang.

Wichtig: Aus organisatorischen Gründen können Sie Gegenstände nur in Verbindung mit einem Besuch für einen Gefangenen (Montag bis Freitag) abgeben.