Wichtige Information

Am 15.11.2023 findet kein Besuch statt.

Allgemein

  • Für einen Besuch in der JVA benötigen Sie einen Besuchstermin. Diesen können Sie in der Woche zu den Einlasszeiten telefonisch unter 02378 83-0 vereinbaren. Ohne Termin kann kein Besuch stattfinden.
  • Bitte benutzen Sie nur den Besuchereingang. Aus Diskretionsgründen dürfen nur die zusammen gehörenden Personen (max. 3 Personen) gleichzeitig eintreten.

  • Die erwachsenen Inhaftierten dürfen 2x im Monat Besuch für je 60 Minuten empfangen.

  • Zusätzlich dürfen Erwachsene mit minderjährigen Kindern 2x im Monat für je 60 Minuten Monat Kinderbesuch empfangen. Hier ist zu beachten, dass die Kinder nur von einer erwachsenen Person begleitet werden dürfen.

  • Die jugendlichen Inhaftierten dürfen 4x im Monat Besuch für je 60 Minuten empfangen.

  • Zusätzlich dürfen Jugendliche mit Kindern weiteren Kinderbesuch empfangen. Hier ist zu beachten, dass die Kinder nur von einer erwachsenen Person begleitet werden dürfen.

  • Strafgefangene können auch an den ausgewiesenen Sonntagen Besuch empfangen.

  • Zu den Besuchsterminen dürfen 3 Besucher erscheinen. Kinder von Inhaftierten können als weitere Besuchsperson zugelassen werden, soweit die Besuchskapazitäten dies erlauben.

  • Bei jedem Besuch besteht die Möglichkeit für die Inhaftierten in der JVA für maximal 16 einzukaufen (Lebensmittel, Drogerieartikel). Hierzu bringen Sie bitte passendes Bargeld (nur Münzgeld, keine Scheine) mit. Der Einkauf erfolgt über die hier aufgestellten Automaten (nur Münzen, keine Wechselmöglichkeit).

  • Tabak darf nur von Volljährigen gekauft und an volljährige Gefangene übergeben werden.

Für den Besuch benutzen Sie bitte nur den Besuchereingang. Sie müssen sich mit gültigem Personalausweis, Pass oder Passersatz mit Lichtbild ausweisen.

Sollten Sie jünger als 18 Jahre und nicht mit dem Inhaftierten verwandt sein, benötigen Sie eine schriftliche Einverständniserklärung Ihrer Erziehungsberechtigten (inkl. Ausweiskopie). 

Für den Besuch eines Untersuchungsgefangenen brauchen Sie eventuell eine gültige richterliche Besuchserlaubnis. Sie dürfen darin keine Änderungen vornehmen.

Schließfächer

Für Ihre persönlichen Sachen wird Ihnen ein Schließfach zur Verfügung gestellt. Ein Bediensteter gibt Ihnen den Schlüssel dafür. Bitte vergessen Sie nicht, den Schlüssel nach dem Besuch wieder abzugeben.

Durchsuchung

Vor dem Besuch müssen Sie sich durchsuchen lassen. Geben Sie bitte alle Gegenstände, die für den Gefangenen bestimmt sind, beim Besuchsbeamten ab.

Wichtiges

Die Besonderheit einer Justizvollzugsanstalt erfordert es, dass Sie sich an die Regeln der Anstalt halten. Ein Verstoß würde einen sofortigen Abbruch des Besuchs und ein Besuchsverbot erfordern.
Bringen Besucherinnen bzw. Besucher verbotene Gegenstände in die Anstalt, müssen diese mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren oder gegebenenfalls mit einer Strafanzeige rechnen.
Insbesondere ist es strikt verboten, Waffen, gefährliche Gegenstände, private Post, Datenträger, Handys, Lebensmittel, Medikamente, Alkohol, Zigaretten oder Rauschgifte in die Anstalt einzubringen.

Sonntagsbesuche

Termine für den Sonntagsbesuch im 1. Halbjahr 2024:

21. und 28. Januar

04. und 11. Februar

03. und 10. März

07. und 14. April

05. und 26. Mai

02. und 09. Juni 

 

Besuchseinlass

Montags in der Zeit von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr und von 16:30 Uhr bis 18:15 Uhr sowie
dienstags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr.

An den ausgewiesenen Sonntagen von 12:00 Uhr bis 16:15 Uhr.
(Sonntags nur für Strafgefangene)

Behörden und Rechtsanwälte

Einlasszeiten:

Dienstag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr.
Telefonische Terminabsprache erforderlich unter 02378 83-0

Skypebesuch

Die Inhaftierten haben die Möglichkeit 2x im Monat für je 60 Minuten zu skypen.